Wird Ihnen ihr Auto aufgebrochen und beschädigt, ist dies schon überaus ärgerlich.
Werden dabei auch Gegenstände wie Handy, Geldbörse, Gepäck usw. aus dem
Wageninneren gestohlen, springt die Hausratversicherung nur in bestimmten Fällen
ein. Kfz-Versicherungen greifen nicht.
Diese Lücke schließt eine Autoinhaltsversicherung für Privatkunden: Versichern Sie
persönliche und berufliche Gegenstände im Kfz-Innenraum – auch im Falle eines
Unfalls. Besonderer Hinweis: 24 Stunden Schutz, keine Nachtzeitklausel!
Den Beitragsrechner finden Sie hier:
www.sks-vm.com/service/private-autoinhaltsversicherung/