Gegenstände wie Handy, Geldbörse und Gepäck sind häufig auch unterwegs im Auto dabei. Werden sie aus dem Wageninneren gestohlen, springt die Hausratversicherung nur in bestimmten Fällen ein. Kfz-Versicherungen greifen nicht. Diese Lücke schließt unsere Autoinhaltsversicherung für Privatkunden: Versichern Sie persönliche und berufliche Gegenstände im Kfz-Innenraum – auch im Falle eines Unfalls.
Besonderer Hinweis:
24 Stunden Schutz, keine Nachtzeitklausel!